- Bei der ersten Kontaktaufnahme, bei Anfordern von Dokumentationen, oder bei Vereinbarung eines Besichtigungstermins, anerkennt der oder die Interessent/in die Geschäftsbedingungen der ID Immobilien AG.
- Objekte, die durch die ID Immobilien AG nachgewiesen wurden unterliegen einer in Italien üblichen Agenturgebühr. Die jeweiligen Agenturgebühren sind aus der Dokumentation ersichtlich und sind nicht verhandelbar.
- Die Agenturgebühr wird fällig bei Akzeptierung des Kaufangebotes/Vorvertrages durch die Verkäuferschaft (der Vorvertrag – compromesso – ist in Italien rechtsgültig). Die Mindest-Agenturgebühr beträgt Euro 4'000.
- Die Agenturgebühr gilt auch dann als geschuldet, wenn es durch Verschulden einer Vertragspartei nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt. Die Vertragspartei, die dies zu verantworten hat, trägt die gesamten Kosten der Agenturgebühr.
- Besichtigungen sind kostenlos und unverbindlich. Sie erfolgen auf eigene Gefahr und Rechnung
- Sofern der Interessent weitere Unterstützung von der ID Immobilien AG beansprucht (z.B. Umbau-bewilligungen) werden diese Leistungen mit einem separaten Vertrag zwischen den Parteien geregelt.
- Sämtliche zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Gerichtsstand ist Bern, Schweiz, sofern nichts anderes vereinbart wurde.